Haftungsregelung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, mit Ausnahme solcher Schäden, die zu einer Verletzung für Leben, Körper und Gesundheit geführt haben.
Ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe, für jede Art sonstiger Schäden, insbesondere Sachschäden nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verantwortlich für den technisch einwandfreien Zustand ihrer Motorräder. Sie sind verpflichtet, einwandfreie, funktionsfähige Schutzkleidung zu tragen. Diese Bestimmungen werden mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.